Beitragsanpassung
Beitragsanpassungen bzw. Beitragsehöhungen sind in der privaten Krankenversicherung in der Regel unvermeidbar! Der Grund dafür sind meist Einführung neuer Behandlungsmethoden und eine steigende Lebenserwartung. Jedes Jahr berechnet die Gesellschaft die Beiträge und vergleicht die kalkulierten mit den tatsächlich erforderten Versicherungsleistungen und führt ggf. eine Beitragsanpassung durch.
Sollten nach der Policierung beim Versicherten Krankheiten auftreten, kann die Private Krankenversicherung keine Beitragsanpassung durchführern.
Selbstverständlich haben Sie als Versicherter zum Zeitpunkt der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und müssen dies bis spätestens 31.12 des Jahres bei der Gesellschaft schriftlich geltend machen.
Damit der PKV Beitrag bezahlbar bleibt hat der Gesetzgeber einen Standardtarif eingeführt der jedem den Zugang zur privaten Krankenversicherung ermöglichen soll und das bei unwesentlich höheren Kosten als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
