Private Krankenversicherung

Gesundheitsreform

Am 01. April 2007 trat die neue Gesundheitsreform in Kraft, die nun einen neuen Weg der Gesundheitsversicherung vorgibt.

Erstmalig besteht die Pflicht eine Krankenversicherung zu haben und dadurch wird ausnahmslos für alle eine hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleistet.

Seit dem 01.01.2008 wird der Wechsel in die PKV wesentlich leichter!

Wenn Sie bereits privat krankenversichert waren und seit dem 01.01.2008 zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen, so wird dieser Vorgang wesentlich leichter. Ihre bisherigen Altersrückstellungen ber der jetzigen Gesellschaft können Sie dann zum Teil mit in den neuen Vertrag übernehmen. Dadurch bleiben die Beiträge auch in den kommenden Jahren einigermaßen stabil.

Der Basistarif

Der Basistarif dient als "Basisversicherungsschutz" und entspricht in seinen Leistungen in etwa der Gesetzlichen Krankenversicherung. So können ehemalige privat versicherte die Ihren Schutz verloren haben, oder gesetzliche die über der Einkommensgrenze liegen in diesen Basistarif aufgenommen werden. Dadurch wird vermieden das jemand nicht krankenversichert ist. Der Beitrag des Basistarifs darf den Hochsbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicheurng nicht überschreiten und eine Aufnahme ist unabhängig vom Krankheitsbild des Versicherten.