Private Krankenversicherung

Kündigung und Fristen

Wollen Sie als privat Versicherter aufgrund von günstigeren Prämien etc die Gesellschaft wechseln, unterliegt der PKV-Vertrag bestimmten Kündigungsfristen. Als Versicherungsnehmer können Sie Ihrern Vertrag zu einem gewünschten Termin kündigen, insofern keine vertraglichen Fristen und Laufzeiten vereinbart sind.

In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten, außer bei Verträgen mit Laufzeiten
bis zu einem Jahr. Ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich, es sei denn Sie gehen als Versicherter wieder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein oder werden arbeitslos.

Das außerordentliche Kündigungsrecht seitens der Gesellschaft ist stark eingegrenzt. Dies tritt beispielsweise bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Handlung oder beim verschweigen der verfälschen des Gesundheitszustandes ein. Im Schadensfall kann dies zur Ablehnung von Leistungen oder zur Kündigung führen.

Wie Sie sehen ist die Private Krankenversicherung PKV in Ihren Kündigung und Fristen sehr komplex, daher empfehlen wir Ihnen immer fachkundige Beratung vor einem Abschluss.
Gern stehen wir Ihnen dabei zur Seite.